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Marina “Ramova” – Hafen des nautischen Tourismus

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - PREISE

Information e-mail: ramova.krvavica@gmail.com

Information kontakt: 00385 98 892 480

 

JAHRES UND MONATSLIEGEPLATZ

 

Die Liegegebühr fur einen oder mehrere Jahres oder Monatsliegeplatze ist im voraus zu bezahlen. Im Gegensatz werden entsprechende Tagespreis verrechnet.

Alle Liegeplatzvertrag zu Wasser werden auf einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten abgeschlossen.

Bei vorzeitiger Auflosung des Vertrages ist keine Ruckerstattung der Liegegebuhr moglich.

Der Liegeplatz darf nicht von Dritten benutz oder Dritte weitere vermitet werden.

Der Liegeplatz darf nur vom vertragliche betreffendem Boot, fur welches der Liegeplatz bezahl ist, benutz werden. Bei vorzeitiger Auflosung des Vertrags entfallt dem Eigner dasselbe Vertragsrecht fur ein anderes (zweites) Boot, und es muss ein neuer Vertrag erstellt werden.

 

STROM- UND WASSERVERBRAUCH

Fur Boote bis 10m Lua, Stromnetz ohne Ablesung angeschlossen sind, ist der ubliche Strom- (10A) und Wasserverbrauch im Preis inbegriffen uasser im Fall das sich der Gast langer als 45 Tage auf dem Boot aufhalt.In dem Fall wird der Strom anders berechnet unabhangig davon ob es sich um einen Tages-, Monats- oder Jahresliegeplatz zu Wasser oder an Land handelt.

Fur Botte uber 10m Lua wird der Strom  wie folgt berechnet wenn angeschlossen an das Strom- und  mit Ablesung- nach Verbrauch; wenn angeschlossen an das Strom Ablesung- Pauschalpreis. Bei Bootsreinigungen ist die Benutzung einer Spruhpistole vorgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Marina "Ramova" Krvavica 01.01. 2016.

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marina ramova
marina ramova
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Sollte keine Spruhpistole verwendet werden, wird zusatzlich ein Pauschalpreis verpflichtet.

Der Wasserverbrauch ist mit Münzen gefüllt, für einen Preis in der Münze eine bestimmte Menge an Wasser erhalten.Die Marina behalt das Recht die Bootsreinigung zu verbieten, inwiefern es unter bestimmten Umstanden (lange Trockenheit, Arbeiten am Wassernetz usw.) zum Wassermengel kommt. Die Liegeplatznutzer werden daruber rechtzeitigt informiert.

Zuschlag fur die Landuberwinterung: nur fur Bootseigner gultig, die keinen Bootsverleih (Charter) betreiben und die einen vertraglich abgeschlossenen Jahresliegeplatz zu Wasser nutzen. Diese Dienstleistung wird im voraus bezahlt, jedoch spatestens bei der Vertragsunterzeichnung. Nachtragliche Zahlungen sind nicht gestattet.

Der Zuschlag fur die Landuberwinterung beinhaltet innerhalb der Vertragsdauer: 2 kostenlos Kranoperationen (jeweils 1 mal Haben und Slippen), kostenlos Rumpfreiningung, Reinigung des Unterwasserschiffs mit Hochdruckpumpe, 1 Liegebock

Allgemeines:

  • Bei Tagesliegeplatzen muss der Liegeplatz bis spatestens 14:00 Uhr des letzten gemieteten Tages freigegeben werden. Nach 14:00 Uhr wird ein neuer Tagespreis verrechnet.

Preise für Landliegeplätze sind ausschlieslich für Schiffe die nur Plätze am Land haben.

Liegegebühr unter 3 Tage wird nicht abgerechnet.

 

  • fur Katamarane und Trimarane gilt die aktuelle Preisliste erholt um 50% fur alle Dienstleistungen

  • fur alle Charterboote gelten Liegesplatz laut aktueller Preisliste erholt um 5%

  • falls erforderlich,kann die Marina Krvavica messen die Dimensionen der Schiffe

 

IM PREIS ENTHALTEN:

  • MWst.

  • Wasswrliegeplatz / Landliegeplatz

  • Benutzung der Sanitaranlagen und Duschen

  • Ubliche Trinkwasser und Stromversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kran 20 t, Reinigung der Unterwasserschiffs mit Hochdruckpumpe

Hinweis: Die Speicherladung des Schiffes unter dem Kran wird von der aktuellen Preisliste berechnet.
Der Preis ist inklusive Mehrwertsteuer.

Allgemeine Bestimmungen – Preisliste – Ordnungsregeln des Hafens Krvavica

Allegemeines:

Das Beiboot darf eine Lange von 2,5 m nicht uberschreiten.

Ist das Beiboot nicht auf oder neben dem dazugehoringen Schiff, wird zusatzlich ein Liegeplatz laut Preisliste verrechnet.

Monatliche und Jahresliegeplatze werden im Voraus bezahlt, Ansonsten werden Tagespreise verrechnet. Bei verspateter Gebuhrenzahlung werden Verzugszinsten verrechnet.

Eigene Liegebocke ( ausser Trailer ) sind aus technischen  Grunden nicht zugelassen, ausser     es liegt  eine Genehmigung der Vervaltung der Marina Ramova vor.

 

Jegliche Service-bzw. Reparaturarbeiten auf dem Schiff sind nur innerhalb der Servicezone der Marina Ramova erlaubt.

Das Gelande (oder angesagte Arbeitstatigkeiten im Gelande) muss sauber gehalten werden. Ansonsten werden Reinigungskosten in Hohe von 380,00 HRK  verrechnet.

Bei vorzeitiger Auflosung des Vertrages oder einer Uberzahlung ist keine Ruckerstattung der Liegegebuhr moglich.

Vorhandene Uberschlussgelder werden fur kommende Dienstleistungen verrechnet.

 

Alle Gaste sind verpflichtet, die allgemeinen Bestimmungen aus der Preisliste sowie die Allgemeinen Geschaftsbedingungen der Marina Ramova Gmbh zu halten.

Geschaftstatigkeiten jeglicher Art auf dem Gelande der Marina Ramova sind nur mit ausdruchliche schriftlicher Genehmigung der Verwaltung gestattet.

Preisanderung vorbehalten.

Fur Satz- und Druckfehler wird keine Verantwortung ubernommen.

Uberweisungen auf folgende bank:

 

OTP bank d.d. Hrvatska

Poslovnica Makarska

Obala kralja Tomislava 16,

213000 MAKARSKA

Swift code: OTPVHR2X

IBAN CODE: HR93 2407 0001 1005 70370

Marina "Ramova" Krvavica

Krvavica 44,

21320 Baška Voda,

GSM: 00385 98 892 480

E-mail: ramova.krvavica@gmail.com, www.marinaramova.com

Laut dem Gesetzartikel Nr.3. in der Geschäftsordnung über die Bedingungen.  und der Weise auf welcher man die Ordnung in den Häfen und anderen Teilen von Innengewässern und Teritorialgewässern der Republik Kroatien (Verordnungsblatt NN 91/94), sowie laut dem Artikel 22. des Vereinstatutes von RAMOVA – Krvavica und dem Artikel 5., Abschnitt 6. in dem Vertrag über die Zugeständnis für die Benutzung des Hafens in Krvavica (der Vertrag ist zwischen dem Komität in Split und Sportfischereigesellschaft RAMOVA – Krvavica am 16. 07. 1999 abgeschlossen), hat der Vollzugsrat RAMOVA an der Sitzung von 12.05.2001. das folgende verabschiedet:

DIE GESCHÄFTSORDNUNG IM HAFEN KRVAVICA

 

I   DIE ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

Artikel 1.

 

Der Sporthafen Krvavica (weiter Hafen) ist unter gleichen Bedingungen für den öffentlichen Verkehr aller Personen und Gesellschaften geöffnet und ermöglicht Ankerplätze, Benutzung der Küste und anderer Objekten, wenn in dieser Geschäftsordnung nicht anders vorgeschrieben ist.

 

Artikel 2.

 

In der Geschäftsordnung des Hafens Krvavica (weiter Geschäftsordnung) werden die Ordnungerhaltung und die Rechtsregeln für die Benutzer des Hafens vorgeschrieben.

 

Artikel 3.

 

Der Hafen besteht aus dem ausgebauten und eingerichteten Meeresteil, welcher ist begrenzt:

  • mit dem Nord-westlichen Wellenbrecher (Arbeitsküste)

  • mit dem süd-ostlichen Wellenbrecher

  • mit der Arbeitsküste für die kurze Ankerplätze und Ausziehung der Schiffen

  • mit der Arbeitsküste für die Ankerplätze bis 9 Meter Länge

  • mit der Arbeitsküste für die Ankerplätze bis 4,5 Meter Länge

 

Artikel 4.

 

An den Arbeitsküsten mit Ankerplätzen sollen die Schiffe vierfächig (Anker) am Bug und zweifächig am Heck vertaut werden.

 

Artikel 5.

 

Die Jahres-, Monats- und Tagespreisen für die Benutzung des Ankerplätzes, sowie anderer Dienstleistungen wird der Vollzugsrat RAMOVA festsetzen.

 

Artikel 6.

 

Die Nutzniesser des Hafens sind Personen und Gesellschaften die regelmässig die Hafengebühren bezahlen.

 

Artikel 7.

 

Die Strom- und Wasserbenutzung wird bezahlt laut der Preisliste welche der Vollzugsrat RAMOVA feststellen wird.

 

Artikel 8.

 

Für das im Hafen angelegte Schiffe sorgt sich der Besitzer und er ist verantwortet für alle Schaden die eventuell sein Schiff an den anderen Schiffen, an der Küste oder Geräten verurteilen würde.

 

Artikel 9.

 

Die Hafengebühren sind nicht zu bezahlen für die Verwaltungsschiffe und die im Hafen werktätigen Schiffe.

 

II  BENUTZUNG DES ANKERPLATZES

 

Artikel 10.

 

Das Benutzungsrecht an den Ankerplätzen haben zuerst die RAMOVA- Mitglieder und erst danach alle andere Personen und Gesellschaften falls sie regelmässig den Hafengebühr bezahlen.

 

Artikel 11.

 

In keinem Teil des Hafens können die Ankerplatzebenutzer ein Dauerbenutzungsrecht erwerben.

 

 

Artikel 12.

 

Falls ein Ankerplatzbenutzer einen Vertrag abgeschlossen hat und den Ankerplatz nicht benutzt, ist er verpflichtet alle Hafengebühren zu bezahlen, ausser wenn seinen Ankerplatz ein anderes Schiff mit Erlaubniss der Hafenverwaltung benutzt.

 

Artikel 13.

 

Im Fall dass es um Menschenleben oder Schiffengefahr geht, wird die Hafenleitung einen Ankerplatz geben ohne Rücksicht auf die bezahlten Hafengebühren.

 

III  UNTERBRECHUNG DES ANKERPLATZBENUTZUNGSRECHT

 

Artikel 14.

 

Das Ankerplatzbenutzungsrecht lauft ab wie das im Vertrag bestimmt ist

 

Artikel 15.

 

Das Ankerplatzbenutzungsrecht läuft auch in den folgenden Fällen ab:

im Fall eines freiwilligen Vertragbruches im Fall wenn ein Vertragspartner die Vertragspflichten nicht erfüllt, wie kein Ankerplatzbenutzungsrecht oder wenn er nicht rechtzeitig die Hafengebühren laut dem Vertrag bezahlt.

 

IV  DAS SCHIFFE ANLEGUNG IM HAFEN

 

Artikel 16.

 

Die Anlegung wird durchgeführt: vierfach mit Anker am Bug und den Heck an die angelegte Tauen zweifach mit zwei entsprechend durchschnittlichen Schiffstauen.

Die angelegte Taue darf nicht obenaufschwimmend Tauen oder etwas ähnliches frei lassen, was die Schiffahrt im Hafen verhindern könnte.

 

Artikel 17.

 

Jedes Schiff im Hafen muss wertmässige Seitenschutz haben.

Jedes Schiff muss an der Seite wenigstens drei Seitenschutz entsprechender Grösse haben.

 

 

Artikel 18.

 

Die Schiffe im Hafen müssen rechts fahren.

Die Schiffe müssen sehr langsam in den Hafen einlaufen und ausfahren.

Alle Schiffe müssen die Dämpfer an den Auspuffröhren haben.

 

Artikel 19.

 

Das ausfahrende Schiff hat den Vorteil im Hafen.

 

V  DER HAFENLEITER

 

Artikel 20.

 

Den Hafenleiter wählt der Vollzugsrat unter den Gliedern des Sportfischereigesellschafts RAMOVA oder durch den Wettbewerbern.

 

VI  DIE HAFENKONTROLLE

 

Artikel 21.

 

Für die Hafen- und Meereswassernkontrolle ist das Hafenamt in Split, die Expositur in Makarska (weiter Hafenamt) zuständig.

 

VII SONDERBEDINGUNGEN

 

Artikel 22.

 

Es ist im Hafen verboten:

  • unermöglichen den Zutritt zu den Tauwerk für Anlegen

  • das Wasserfahrzeug auf eine andere Anlegestelle im Aquatorium der Marine zu versetzen

  • schweissen, Feuer schueren in Freien, an der Küste oder auf dem Schiff

  • putzen oder schrubben die Über oder Unterwasserteilen des Schiffes

  • schwimmen, gleiten oder segeln

  • die Antriebschraube im Betrieb halten, ausser wegen der Manevrierung

  • jede Art von Wasserverschmutzung

  • Benutzung der Schiffstoilette, ausser wenn das Schiff den Tank hat.

 

 

Artikel 23.

 

DIE ANKERPLATZBENUTZERPFLICHTEN

 

  • Jeder Schiffbenutzer ist verpflichtet dem Hafenleiter bei der Ausschiffung die Dokumenten von allen auf dem Schiff befindenden Personen, sowie die Schiffbescheinigungen abgeben.

  • Jeder Schiffbenutzer ist verpflichtet sich selbst wegen dem Diebstahl auf dem Schiff sorgen

  • Jeder Schiffbenutzer kann sich nur mit dem fehlerfreien Anschlusskabel und höchsterlaubten

  • Elektrischen Kraft an den Stromkasten anschliessen

  • Es ist nicht erlaubt die Ruhe anderer Gäste zu stören. In der Zeit von 24.00 bis 7.00 Uhr ist verboten zu schreien und Lärm zu machen

  • Wärend der Aufenthalt im Hafen ist es verpflichtet die Vorschriften streng zu befolgen.

 

Artikel 24.

 

Jeder Schiffbesitzer ist voll verantwortlich für alle Schäden die er oder seine Mitfahrer an den anderen Schiffen, Personen oder Hafensvermögen mit eigenem Schiff verurteilt.

 

Artikel 25.

 

Die Hafengeschätsordnung ist der Bestandteil des Kontraktes für die Ankerplatzbenutzung.

 

VIII  DIE STRAFBESTIMMUNGEN

 

Artikel 26.

 

Wenn man sich nicht streng an die Vorschriften haltet, kann der Vertrag für das weitere Aufhalten im Hafen gekündigt werden.

 

Artikel 27.

 

Die Dienstvorschrift im Verordnungsblatt NN 91/94 wird befolgt in den Fällen die in dieser Geschäftsordnung nicht erwähnt sind.

 

IX  TRANSITIVE – UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Artikle 28.

 

Der Bestandteil zu dieser Geschäftsordnung ist die Preisliste für die Hafengebühren und Dienstleistungen.

 

Artikle 29.

 

Die Dienstvorschriftbedingungen laut dem Verordnungsblatt NN 91/94 werden direkt angewendet an die Fällen die in dieser Geschäftsordnung nicht genannt sind.

 

Artikle 30.

 

Die Zustimmung für diese Geschäftsordnung gibt das zuständige Hafenamt.

 

 

In Krvavica, am 12. Mai 2001.                          Der Vollzugsratpräsident

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