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Marina “Ramova” – Hafen des nautischen Tourismus

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - ZU VIEL

Info-E-Mail: ramova.krvavica@gmail.com

Informationskontakt: 00385 98 892 480

 

JAHRES UND MONATSLIEGEPLATZ

 

Die Liegegebühr für einen oder mehrere Jahres- oder Monatsliegeplätze ist im Voraus zu bezahlen. Im Gegensatz dazu werden ausgerechnet Tagespreise verrechnet.

Alle Liegeplatzverträge zu Wasser werden in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten abgeschlossen.

Bei vorzeitiger Auflosung des Vertrages ist keine Ruckerstattung der Liegegebuhr moglich.

Der Liegeplatz darf nicht von Dritten genutzt oder Dritte weitere vermitet werden.

Der Liegeplatz darf nur vom vertraglich betrettendem Boot, für welches der Liegeplatz bezahl ist, benutz werden. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags entfallt dem Eigner dasselbe Vertragsrecht für ein anderes (zweites) Boot, und es muss ein neuer Vertrag erstellt werden.

 

STROM- UND WASSERVERBRAUCH

Fur Boote bis 10m Lua, Stromnetz ohne Ablesung angeschloss sind, ist der ubliche Strom- (10A) und Wasserverbrauch im Preis inbegriffen uasser im Fall das sich der Gast langer als 45 Tage auf dem Boot aufhalt.In dem Fall wird der Strom anders berechtig unabhangig davon ob es sich um einen Tages-, Monats- oder Jahresliegeplatz zu Wasser oder an Land handelt.

Fur Botte uber 10m Lua wird der Strom  wie folgt angeschlossen wenn an das Strom- und  mit Ablesung- nach Verbrauch; wenn angeschäft an das Strom Ablesung- Pauschalpreis. Bei Bootsreinigungen ist die Benutzung einer Spritzpistole vorgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Marina "Ramova" Krvavica 01.01. 2016

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marina ramova
marina ramova
marina ramova
marina ramova

Sollte keine Spritzpistole verwendet werden, wird zusätzlich ein Pauschalpreis vermietet.

Der Wasserverbrauch ist mit Münzen gefüllt, für einen Preis in der Münze eine bestimmte Menge an Wasser erhalten. Die Liegeplatznutzer werden daruber zeitliche Funktion informerzt.

Zuschlag für die Landüberwinterung: nur für Bootseigner gultig, die keinen Bootsverleih (Charter) betreiben und die einen vertraglich abgeschlossenen Jahresliegeplatz zu Wasser nutzen. Diese Dienstleistung wird im Voraus bezahlt, jedoch spätestens bei der Vertragsunterzeichnung. Nachträgliche Zahlungen sind nicht gestatet.

Der Zuschlag für die Landüberwinterung wichtliche innerhalb der Vertragsdauer: 2 kostenlose Kranoperationen (jeweils 1 Mal Haben und Slippen), kostenlose Rumpfreiningung, Reinigung des Unterwasserschiffs mit Hochdruckpumpe, 1 Liegebock

Allgemeines:

  • Bei Tagesliegeplätzen muss der Liegeplatz bis spätestens 14:00 Uhr des letzten gemieteten Tages freigegeben werden. Nach 14:00 Uhr wird ein neuer Tagespreis veröffentlicht.

Preise für Landliegeplätze sind ausschließlich für Schiffe, die nur Plätze am Land haben.

Liegegebühr unter 3 Tage wird nicht abgebucht.

 

  • für Katamarane und Trimarane gilt die aktuelle Preisliste erholt um 50% für alle Dienstleistungen

  • für alle Charterboote gelten Liegesplatz laut aktueller Preisliste erholt um 5%

  • Falls erforderlich, kann die Marina Krvavica die Dimensionen der Schiffe messen

 

IM PREIS ENTHALTEN:

  • MWst.

  • Wasswrliegeplatz / Landliegeplatz

  • Benutzung der Sanitäranlagen und Duschen

  • Ubliche Trinkwasser und Stromversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kran 20 t, Reinigung des Unterwasserschiffs mit Hochdruckpumpe

Hinweis: Die Speicherladung des Schiffes unter dem Kran wird von der aktuellen Preisliste berechten.
Der Preis ist inklusive Mehrwertsteuer.

Allgemeine Bestimmungungen – Preisliste – Ordnungsregeln des Hafens Krvavica

Allegemeines:

Das Beiboot darf eine Lange von 2,5 m nicht überschreiten.

Ist das Beiboot nicht auf oder neben dem dazugehoringen Schiff, wird zusatzlich ein Liegeplatz laut Preisliste verrechnet.

Monatliche und Jahresliegeplätze werden im Voraus bezahlt, zusätzlich werden Tagespreise verrechnet. Bei verspateter Gebuhrenzahlung werden Verzugszinsen verrechnet.

Eigene Liegebocke ( ausser Trailer ) sind aus technischen  Grunden nicht zugelassen, ausser     es liegt  eine Genmigheid der Verwertung der Marina Ramova vor.

 

Jegliche Service-bzw. Reparaturarbeiten auf dem Schiff sind nur innerhalb der Servicezone der Marina Ramova erlaubt.

Das Gelände (oder angesagte Arbeitsstatigkeiten im Gelände) muss sauber gehalten werden. Reinigungskosten in Höhe von 380.00 HRK  verrechnet.

Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages oder einer Uberzahlung ist keine Ruckerstattung der Liegegebuhr moglich.

Vorhandene Überschlussgelder werden für kommende Dienstleistungen verrechnet.

 

Alle Gäste sind vermichtungen, die allgemeinen Bestimmungungen aus der Preisliste sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marina Ramova Gmbh zu halten.

Geschaftstatigkeiten jeglicher Art auf dem Gelande der Marina Ramova sind nur mit ausdruchlicher schriftlicher Genhemigung der Verwaltung gestatet.

Preisänderung vorbehalten.

Für Satz- und Druckfehler wird keine Verantwortung übernommen.

Überweisungen auf folgende Bank:

 

OTP bank dd Kroatien

Filiale Makarska

Obala Kralja Tomislava 16,

213000 MAKARSKA

SWIFT-Code: OTPVHR2X

IBAN-CODE: HR34 2407 0001 1006 1808 9

Laut dem Gesetzartikel Nr.3. in der Geschäftsordnung über die Bedingungen.  und der Weise auf welchen Mann die Ordnung in den Häfen und anderen Teilen von Inneren Gewässern und Teritorialgewässern der Republik Kroatien (Verordnungsblatt NN 91/94), sowie laut Artikel 22 des Vereinstatutes von RAMOVA – Krvavica und dem Artikel 5., Abschnitt 6. in dem Vertrag über die Zugeständnis für die Benutzung des Hafens in Krvavica (der Vertrag ist zwischen dem Komität in Split und der Sportfischereigesellschaft RAMOVA – Krvavica am 16. 07. 1999 abgeschlossen ) , hat der Vollzugsrat RAMOVA an der Sitzung vom 12.05.2001. das folgende angenommen:

DIE GESCHÄFTSORDNUNG IM HAFEN KRAVICA

 

I   DIE ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN

 

Artikel 1.

 

Der Sporthafen Krvavica (weiter Hafen) ist unter gleichen Bedingungen für den öffentlichen Verkehr aller Personen und Gesellschaften geöffnet und ermöglicht Ankerplätze, Benutzung der Küste und anderer Objekte, wenn in dieser Geschäftsordnung nicht anders vorgeschrieben ist.

 

Artikel 2.

 

In der Geschäftsordnung des Hafens Krvavica (weitere Geschäftsordnung) werden die Ordnungerhaltung und die Rechtsregeln für die Benutzer des Hafens vorgeschrieben.

 

Artikel 3.

 

Der Hafen besteht aus dem ausgebauten und ingerichteten Meeresteil, welcher begeitet ist:

  • mit dem nordwestlichen Wellenbrecher (Arbeitsküste)

  • mit dem südöstlichen Wellenbrecher

  • mit der Arbeitsküste für die kurzen Ankerplätze und Ausziehung der Schiffe

  • mit der Arbeitsküste für die Ankerplätze bis 9 Meter Länge

  • mit der Arbeitsküste für die Ankerplätze bis 4,5 Meter Länge

 

Artikel 4.

 

An den Arbeitsküsten mit Ankerplätzen sollen die Schiffe vierfächig (Anker) am Bug und zweifächig am Heck vertaut werden.

 

Artikel 5.

 

Die Jahres-, Monats- und Tagespreise für die Benutzung des Ankerplätzes, sowie anderer Dienstleistungen wird der Vollzugsrat RAMOVA festsetzen.

 

Artikel 6.

 

Die Nutznießer des Hafens sind Personen und Gesellschaften sterben regelmäßig die Hafengebühren bezahlen.

 

Artikel 7.

 

Die Strom- und Wasserbenutzung wird laut der Preisliste bezahlt, welche der Vollzugsrat RAMOVA verzenten wird.

 

Artikel 8.

 

Für das im Hafen angelegte Schiffe sorgt sich der Besitzer und er ist verantwortet für alle Schäden sterben eventualt sein Schiff an den anderen Schiffen, an der Küste oder Geräte verurteilen würde.

 

Artikel 9.

 

Die Hafengebühren sind nicht zu bezahlen für die Verwaltungsschiffe und die im Hafen werktätigen Schiffe.

 

II  BENUTZUNG DES ANKERPLATZES

 

Artikel 10.

 

Das Benutzungsrecht an den Ankerplätzen haben zuerst die RAMOVA-Mitglieder und erst danach alle anderen Personen und Gesellschaften fällt sie regelmäßig die Hafengebühr bezahlen.

 

Artikel 11.

 

In keinem Teil des Hafens können die Ankerplatzebenutzer ein Dauerbenutzungsrecht erchaugen.

 

 

Artikel 12.

 

Falls ein Ankerplatzbenutzer einen Vertrag abgeschlossen hat und den Ankerplatz nicht benzützt, ist er verschrift alle Hafengebühren zu bezahlen, außer wenn sein Ankerplatz ein anderes Schiff mit Erlaubniss der Hafenverwaltung benzützt.

 

Artikel 13.

 

Im Fall, dass es um Menschenleben oder Schiffengefahr geht, wird die Hafenleitung einen Ankerplatz geben ohne Rücksicht auf die bezahlten Hafengebühren.

 

III  UNTERBRECHUNG DES ANKERPLATZBENUTZUNGSRECHTS

 

Artikel 14.

 

Das Ankerplatzbenutzungsrecht läuft ab, wie das im Vertrag bestimt ist

 

Artikel 15.

 

Das Ankerplatzbenutzungsrecht läuft auch in den folgenden Fällen ab:

im Fall eines freiwilligen Vertragsbruches im Fall, wenn ein Vertragspartner die Vertragspflichten nicht erfüllt, wie kein Ankerplatzbenutzungsrecht oder wenn er nicht zeitlich die Hafengebühren laut dem Vertrag bezahlt.

 

IV  DAS SCHIFFE ANLEGUNG IM HAFEN

 

Artikel 16.

 

Die Anlegung wird Geschäfte: vierfach mit Anker am Bug und den Heck an die angelegten Tauen zweifach mit zwei mit zwei Schiffstauen Schiffstauen.

Die angelegte Taue darf nicht obenaufschwimmend Tauen oder etwas ähnliches freilassen, was die Schiffahrt im Hafen verhinden könnte.

 

Artikel 17.

 

Jedes Schiff im Hafen muss wertmässige Seitenschutz haben.

Jedes Schiff muss an der Seite hessingen drei Seitenschutz sichtser size haben.

 

 

Artikel 18.

 

Die Schiffe im Hafen müssen rechts fahren.

Die Schiffe müssen sehr langsam in den Hafen einlaufen und ausfahren.

Alle Schiffe müssen die Dämpfer an den Auspuffröhren haben.

 

Artikel 19.

 

Das ausfahrende Schiff hat den Vorteil im Hafen.

 

V  DER HAFENLEITER

 

Artikel 20.

 

Den Hafenleiter wählt den Vollzugsrat unter den Gliedern des Sportfischereigesellschafts RAMOVA oder durch den Wettbewerbern.

 

VI  DIE HAFENKONTROLLE

 

Artikel 21.

 

Für die Hafen- und Meereswasserkontrolle ist das Hafenamt in Split, die Expositur in Makarska (weiter Hafenamt) zuständig.

 

VII SONDERBEDINGUNGEN

 

Artikel 22.

 

Es ist im Hafen verboten:

  • unermöglichen den Zutritt zu den Tauwerk für Anlegen

  • das Wasserfahrzeug auf eine andere Anlegestelle im Aquatorium der Marine zu setzen

  • schweissen, Feuer schüren in Freien, an der Küste oder auf dem Schiff

  • putzen oder schrubben sterben Über oder Unterwasserteile des Schiffes

  • schwimmen, gleiten oder segeln

  • die Antriebsschraube im Betrieb halten, ausser wegen der Manevrierung

  • Kunst von Wasserverschmutzung essen

  • Benutzung der Schiffstoilette, ausser wenn das Schiff den Tank hat.

 

 

Artikel 23.

 

DIE ANKERPLATZBENUTZERPFLICHTEN

 

  • Jeder Schiffbenutzer ist verschiffung dem Hafenleiter bei der Ausschiffung die Dokumente von allen auf dem Schiff befindlichen Personen sowie die Schiffsbescheinigungen abgeben.

  • Jeder Schiffbenutzer ist verschriftet sich selbst wegen dem Thiebstahl auf dem Schiff sorgen

  • Jeder Schiffbenutzer kann sich nur mit dem fehlerfreien Anschlusskabel und höchstenerlaubten

  • Elektrische Kraft an den Stromkasten anschliessen

  • Es ist nicht erlaubt, die Ruhe anderer Gäste zu stören. In der Zeit von 24.00 bis 7.00 Uhr ist es verboten zu schreien und Lärm zu machen

  • While der Aufenthalt im Hafen ist es verschrift die Vorschriften streng zu befolgen.

 

Artikel 24.

 

Jeder Schiffbesitzer ist voll verwarteit für alle Schäden, die er oder seine Mitfahrer an den anderen Schiffen, Personen oder Hafensvermögen mit eigenem Schiff verurteilt.

 

Artikel 25.

 

Die Hafengeschäftsordnung ist der Kontakt des Kontraktes für die Ankerplatzbenutzung.

 

VIII  DIE STRAFBESTIMMUNGEN

 

Artikel 26.

 

Wenn man sich nicht streng an die Vorschriften hält, kann der Vertrag für das weitere Aufhalten im Hafen gekündigt werden.

 

Artikel 27.

 

Die Dienstvorschrift im Verordnungsblatt NN 91/94 wird in den Fällen befolgt, die in dieser Geschäftsordnung nicht Geschäfte sind.

 

IX  TRANSITIVE – UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Artikel 28.

 

Der Engelstig zu dieser Geschäftsordnung ist die Preisliste für die Hafengebühren und Dienstleistungen.

 

Artikel 29.

 

Die Dienstvorschriftbedingungen laut dem Verordnungsblatt NN 91/94 werden direkt geschriftet an die Fälle, die in dieser Geschäftsordnung nicht genannt werden.

 

Artikel 30.

 

Die Zustimmung zu dieser Geschäftsordnung gibt das zuständige Hafenamt.

 

 

In Krvavica, am 12. Mai 2001.     _cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_     _cc781905-5cde -3194-bb3b-136bad5cf58d_     _cc781905-5cde-3194 -bb3b-136bad5cf58d_     _cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_ _cc781905-5cde-3194-b b3b-136bad5cf58d_Der Vollzugsratpräsident

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